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Stadt Geislingen (Druckversion)

Navigationshilfe & Barrierefreiheit

Änderung Seitengröße

In den Browsern Firefox, Internet Explorer 8, Internet Explorer 7, Google Chrome, Opera und Safari kann die Seitengröße manuell eingestellt werden:

  • Zum vergrößern der Seite drücken Sie bitte "Strg" und "+ (*im Ziffernblock)"
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  • Um wieder zur Normalansicht zu gelangen drücken Sie bitte "Strg" + "0"
  • Wenn Sie eine Maus mit Mausrad besitzen, dann können Sie die Seitengröße durch gedrückt halten der "Strg" Taste und scrollen des Mausrades verändern.

*Ziffernblock:

Er ist ein abgesetzter Bereich der Tastatur, der zur Eingabe von Rechenoperatoren und Ziffern dient. Der Ziffernblock (auch Zehnerblock, Nummernblock, NumPad oder Num-Block) bezeichnet. Bei  handelsüblichen Tastaturen ist der Ziffernblock rechts neben des normalen Eingabebereiches angeordnet.

Barrierefreiheitserklärung

Die Stadt Geislingen ist bemüht, ihre Webseiten in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.stadt-geislingen.de.

  1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
    Diese Webseite ist teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
  2. Nicht barrierefreie Inhalte
    Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
  3. Derzeit teilweise noch nicht barrierefrei sind Formulare, Broschüren und verlinkte PDF-Dateien. Diese werden aber Zug um Zug barrierefrei umgewandelt. Die Mitarbeiter sind bzw. werden entsprechend geschult. Wegen der Menge an Inhalten nimmt dies jedoch einiges an Zeit in Anspruch. Inhalte in leichter Sprache und in Form von Gebärdesprachenvideos werden zurzeit erarbeitet und nachgereicht.
  4. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
    Diese Erklärung wurde am 07.03.2022 erstellt und beruht auf einer Selbstbewertung. Die letzte Überprüfung wurde am 02.03.2023 vorgenommen.
  5. Rückmeldung und Kontaktangaben
    Sollten Sie auf unseren Seiten dennoch auf Barrieren stoßen, bitten wir um Ihre Mithilfe: Senden Sie uns unter der E-Mail-Adresse info(@)stadt-geislingen.de einen entsprechenden Hinweis mit einer Fehlerbeschreibung.

 

Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Stadt Geislingen wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 5 dieser Erklärung. Falls die Stadt Geislingen nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 LBGG- DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 LBGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

 

Die Beauftragte der Landesregierung Baden-Württemberg für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

 

Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer

Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:

Else-Josenhans-Straße 6

70173 Stuttgart

Telefon: 0711 279 3360

E-Mail: Poststelle(@)bfbmb.bwl.de

 

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

http://www.stadt-geislingen.de//de/sonnenstadt/impressum-service/navigationshilfe