Ablesung Wasserzähler
Auf dieser Seite können Sie vom 16.12.2024 bis zum 04.01.2025 Ihren Wasserzählerstand online mitteilen.
Wasserablesung 2024
Die jährliche Ablesung der Wasserzähler beginnt. In diesem Jahr werden Sie wieder von unseren freundlichen Ablesern besucht, die die Erfassung der Zählerstände mit Hilfe eines elektronischen Erfassungsgerätes vornehmen. Die Ableser weisen sich per Dienstausweis aus.
Die Ablesung erfolgt im Zeitraum 16.12.2024 – 04.01.2025. Bitte halten Sie in dieser Zeit den Zugang zu den Wasserzählern frei. Wenn der Ableser trotz zweifachen Besuchs Sie nicht antrifft, hinterlässt er eine Ablesekarte.
Kunden, die während des oben genannten Zeitraumes durch Urlaub oder Arbeit zeitweise nicht anzutreffen oder schwer zu erreichen sind, können Ihren Wasserstand auch gerne selbst ablesen. Machen Sie von unserer Internetablesung Gebrauch. Ebenso können Sie den Zählerstand natürlich auch telefonisch (Tel. 07433/968420) oder per Email (Email an c.amann(@)stadt-geislingen.de) mitteilen.
Für die Meldung per Internet klicken Sie unter www.stadt-geislingen.de einfach den Link "Zählerstände eingeben" oder noch einfacher den obenstehenden QR-Code an. Tragen Sie dort das Kassenzeichen (58888....steht auf Ihrer letzten Wasser- und Abwassergebührenabrechnung) und die Zählernummer (steht auf dem Ring des Wasserzählers und dem letzten Gebührenbescheid) oder den Nachnamen (Eigentümer) und die Zählernummer ein. Das Kassenzeichen bitte ohne Punkte eingeben. Bei der Zählernummer ist zu beachten, dass keine Buchstaben zulässig sind. Bei allen neu eingebauten Zählern beginnt die Zählernummer meistens mit 4XXXXXXX; bitte beachten Sie, dass nur die letzten 8 Ziffern anzugeben sind. Der Link ist ab 16.12.2024 aktiviert.
Beachten Sie bitte bei der Ablesung, dass es auf dem Wasserzähler keine Nachkommastellen gibt. Bitte alle 5 Ziffern auf dem Ziffernblock ablesen. Die letzte Stelle kann auf- oder abgerundet werden.
Sollte bis zum 08.01.2025 kein Wasserzählerstand von Ihnen vorliegen, werden wir Ihren Verbrauch schätzen. Bitte achten Sie darauf, dies zu vermeiden, da eine Rechnungskorrektur nicht möglich ist.
Haben Sie noch Fragen? Dann rufen Sie uns einfach an! Das Steueramt der Stadtverwaltung Geislingen hilft Ihnen gern unter der Telefonnummer: 0 74 33 / 96 84-20 weiter. Email: c.amann@stadt-geislingen.de
Hier gelangen Sie zur Zählerstandserfassung